Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_215/2023 vom 6. Februar 2024

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Der Sachverhalt des vorliegenden Bundesgerichtsurteils betrifft einen Regroupement-familial-Antrag zweier albanischer Kinder, die beim Vater in der Schweiz leben möchten. Der Vater erhielt eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz, während die Kinder im Kosovo bei ihrer Mutter leben. Der Juristische Vater bat um die Erlaubnis der Anwesenheit seiner Kinder in der Schweiz. Das kantonale Gericht lehnte die Klage ab, da der Antrag des älteren Kindes verspätet war und es keine berechtigten Gründe für eine verzögerte Familienzusammenführung gab. Das jüngere Kind hatte die Anforderungen erfüllt, aber das Gericht entschied, dass eine Familienzusammenführung in der Schweiz nicht im besten Interesse des Kindes wäre. Das Bundesgericht hob das Urteil teilweise auf und verwies den Fall an das kantonale Gericht zurück, um eine erneute Entscheidung über den Regroupement-familial-Antrag des jüngeren Kindes zu treffen. Das Gericht entschied, dass das Interesse des Kindes bei der Entscheidung über die Familienzusammenführung berücksichtigt werden müsse. Es lehnte jedoch den Regroupement-familial-Antrag des älteren Kindes ab, da keine berechtigten Gründe für eine verzögerte Familienzusammenführung vorliegen. Die Gerichtskosten wurden den Klägern auferlegt, aber sie erhielten eine reduzierte Entschädigung für ihre Anwaltskosten.