Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_196/2023 vom 7. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall von zwei berufsständischen Vereinigungen, die gegen die Entscheidungen der kantonalen Direktion für Gebäude und Vermögen betreffend die Vergabe von Aufträgen für den Bau eines Gymnasiums rekurrierten. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels und stellte fest, dass die beiden Verbände nicht über das Recht zur Beschwerde verfügten, da sie nicht glaubhaft gemacht hätten, dass die Mehrheit ihrer Mitglieder selbst Recourren hätten einlegen wollen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass eine solche Beweisführung erforderlich sei, da die Verbände nicht in der Lage seien, ein schematisches Interesse ihrer Mitglieder nachzuweisen. Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Verbände die Möglichkeit gehabt hätten, sich an die Wettbewerbskommission zu wenden, um eine mögliche Verletzung von Marktbeschränkungen geltend zu machen. Das Bundesgericht wies daher die Rechtsmittel der Verbände ab.