Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_228/2023 vom 8. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Ausländers, A.________, der wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. Das Amtsgericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und ordnete eine Landesverweisung für fünf Jahre an. Das Obergericht bestätigte das Urteil teilweise und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 14 Monate. A.________ legte daraufhin Beschwerde in Strafsachen ein und verlangte die Aufhebung der Landesverweisung. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Protokollierung der Berufungsverhandlung unzureichend war und sein rechtliches Gehör verletzt wurde. Er argumentierte, dass das schriftliche Protokoll fehlt und die Audioaufzeichnung das schriftliche Protokoll nicht ersetzen kann. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass das schriftliche Protokoll der Verhandlung im begründeten Urteil enthalten ist und die mündlichen Aussagen der Parteien im Einvernahmeprotokoll aufgezeichnet wurden. Es entschied, dass die fehlende Protokollierung des mündlichen Parteivortrags keinen Einfluss auf die wirksame Verteidigung des Beschwerdeführers hatte. Das Bundesgericht bewertete auch die Frage der Landesverweisung. Es stellte fest, dass der Beschwerdeführer durch seine Straftaten eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Gesundheit dargestellt hatte. Die Gerichte hatten daher das öffentliche Interesse an der Landesverweisung höher gewichtet als die privaten Interessen des Beschwerdeführers. Obwohl eine gewisse Härte im Fall einer Landesverweisung festgestellt wurde, entschied das Bundesgericht, dass die öffentlichen Interessen überwiegen und die Landesverweisung rechtmäßig ist. Der Beschwerdeführer forderte auch das Absehen von der Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). Das Bundesgericht entschied jedoch, dass darauf nicht näher eingegangen werden muss, da der Beschwerdeführer dies nicht ausreichend begründete. Insgesamt wurde die Beschwerde abgewiesen und dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten auferlegt.