Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_440/2023 vom 13. Februar 2024

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um einen beschwerdeführer (A.________), der die Löschung seines Namens aus einer Verordnung beantragt hat, die mit Maßnahmen in Bezug auf die Ukraine zusammenhängt. Der Departement fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche (das Bundesamt für Wirtschaft, Bildung und Forschung) hat den Antrag abgelehnt und der Tribunal administratif fédéral (das Bundesverwaltungsgericht) hat in einem Vorbescheid die Zahlung eines Kostenvorschusses von 50.000 Franken bis zum 14. September 2023 verlangt. Der beschwerdeführer hat gegen diese Vorbescheid entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt und beantragt, von der Zahlung eines Kostenvorschusses befreit zu werden. Das Bundesgericht fällt das Urteil, dass der Rechtsmittel abgelehnt wird und der beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens tragen muss. Das Urteil besagt auch, dass das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesgerichts den Rechtsmittel des beschwerdeführers nicht als unzulässig erklären kann, solange die Zahlung des Kostenvorschusses nicht erfolgt ist. Der beschwerdeführer wird jedoch aufgefordert, bei Bedarf einen Verlängerung des Zahlungsfrist zu beantragen oder eine Überprüfung der Entscheidung über den Kostenvorschuss zu verlangen.