Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1215/2023 vom 13. Februar 2024

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über einen Fall von Sachbeschädigung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung entschieden. Der Angeklagte wurde vom Kantonsgericht für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Zusätzlich musste er der Geschädigten eine Entschädigung von 20.000 Franken zahlen. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Beschwerde ein, in der er die Feststellung der Tatsachen und die Anwendung des Prinzips "in dubio pro reo" in Frage stellte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Urteile des Kantonsgerichts. Es stellte fest, dass die Aussagen der Geschädigten als Beweismittel verwendet werden können und dass die Gerichte die angeklagten Taten überzeugend bewiesen haben. Das Gericht entschied auch, dass die Anwendung von Gewalt und psychischem Druck eine Nötigung darstellte und dass der Angeklagte damit den Tatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung erfüllt hatte. Der Angeklagte beanstandete auch seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung, argumentierte jedoch erfolglos, dass seine Absicht nicht war, einen bedeutenden Schaden zu verursachen. Das Bundesgericht wies seine Argumentation zurück und bestätigte die Verurteilung wegen Sachbeschädigung. Das Bundesgericht lehnte auch den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege des Angeklagten ab und legte die Gerichtskosten auf den Angeklagten fest.