Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_506/2023 vom 14. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine vetrerinäre, die mehrere Verstöße gegen ihre Berufspflichten begangen hat. Fünf Tierbesitzer und der kantonale Tierarzt hatten die Veterinärin bei der Aufsichtskommission für Gesundheitsberufe und Patientenrechte des Kantons Genf gemeldet. Die Kommission führte daraufhin eine disziplinarische Untersuchung durch und schlug dem Gesundheits- und Mobilitätsdepartement des Kantons eine dreimonatige Berufsausübungsbeschränkung und eine Geldstrafe von 15.000 Franken vor. Das Departement verhängte daraufhin eine dreimonatige Berufsausübungsbeschränkung und eine Geldstrafe von 5.000 Franken gegen die Veterinärin. Die Cour de justice des Kantons Genf wies die Beschwerde der Veterinärin gegen diese Entscheidung ab. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies den Rekurs der Veterinärin ab. Es stellte fest, dass die Verstöße der Veterinärin gegen ihre Berufspflichten schwerwiegend waren und dass die verhängte Strafe angemessen war. Die Veterinärin wurde für drei Monate von der Berufsausübung ausgeschlossen und zu einer Geldstrafe von 5.000 Franken verurteilt.