Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_463/2023 vom 14. Februar 2024

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Der Sachverhalt betrifft eine strafrechtliche Klage gegen A.________, der des gewerbsmäßigen Diebstahls und des Hausfriedensbruchs angeklagt ist. Der Sachverhalt wurde von mehreren Zeugen bestätigt, und die Klage wurde von der Gemeinde W.________ eingebracht. Das Bundesgericht hat die beiden Rechtsmittel des Beschuldigten (6B_463/2023) und der Staatsanwaltschaft (6B_464/2023) abgelehnt. Das Gericht bestätigt die Verurteilung des Beschuldigten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs und sieht keine Notwendigkeit, die Klage wegen Hausfriedensbruchs abzulehnen.