Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_891/2023 vom 16. Februar 2024

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Das Bundesgericht hat in einem Urteil den Fall eines Polizisten behandelt, der des Verstoßes gegen das Amtsgeheimnis angeklagt wurde. Der Polizist hatte seinem Bekannten, einem Massagestudiobesitzer, vertrauliche Informationen über Sexarbeiterinnen zugeschickt, die er aus dem Polizeisystem erhalten hatte. Das Gericht bestätigte die Verurteilung des Polizisten, außer in einem Fall, in dem er die Übertragung versehentlich vorgenommen hatte. Das Gericht wies die Berufung des Staatsanwalts bezüglich der anderen Übertragungen von polizeilichen Informationen zurück. Der Fall wird an das Kantonsgericht zurückverwiesen, um die Bewertung der Absicht des Polizisten erneut zu prüfen. Der Polizist muss die Gerichtskosten und einen Teil der Anwaltskosten tragen.