Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_937/2023 vom 6. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt eine Pensionsforderung gegen A._. Die Bank G._ hat eine Pfändung des Grundstücks Nr. 1275 und weitere Pfändungen beantragt. A._ soll das Grundstück bis spätestens 21. April 2023 räumen. A._ stellt daraufhin eine Beschwerde, die vom Kantonsgericht abgewiesen wurde. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass das Kantonsgericht die Beschwerde zu Recht abgelehnt hat, da A._ keinen Anspruch auf eine Gratisfreiheit von der Immobilie hat. A._ muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil wurde am 6. Februar 2024 gefällt.