Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit um einen notwendigen Zugang. Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Das betroffene Grundstück hat keinen direkten Zugang zur Straße. Die Kläger verlangen einen genau definierten Zugang über die Grundstücke der Beklagten. Das kantonale Gericht hat den Anspruch teilweise gutgeheißen. Die Kläger haben gegen das Urteil des kantonalen Gerichts Berufung eingelegt und verlangen die vollständige Abweisung der Klage und die Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Das Bundesgericht hat den Rekurs teilweise abgewiesen und die Entscheidung des kantonalen Gerichts bestätigt. Es wurde festgestellt, dass der Zugang über die Grundstücke der Kläger weniger Nachteile verursachen würde als andere mögliche Zugangswege. Die Kläger haben keine ausreichenden Gründe vorgebracht, um das Urteil des kantonalen Gerichts zu beanstanden. Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.