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Das Bundesgerichtsurteil des 13. Februar 2024 betrifft einen Fall im Bereich der öffentlichen Aufträge. Eine Firma, A._ Sagl, hatte sich für die Lieferung von zwei Booten beworben, wurde aber von der Ausschreibung ausgeschlossen. Der Regierungsrat des Kantons Ticino vergab den Auftrag an die Firma B._ AG. A._ Sagl erhob daraufhin eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Ticino, welches die Vergabe annullierte und den Auftrag stattdessen der B._ AG zusprach. A._ Sagl legte daraufhin beim Bundesgericht ein subsidiäres Verfassungsbeschwerde ein. In der Beschwerde rügte A._ Sagl eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch das Verwaltungsgericht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts. Das Bundesgericht führte aus, dass das Verwaltungsgericht in seinem Ermessen gehandelt habe und keine Verletzung der Verfassung feststellte. Auch die Vergabe des Auftrags an die B._ AG wurde vom Bundesgericht nicht beanstandet. Das Bundesgericht entschied zudem, dass A._ Sagl die Gerichtskosten tragen muss.