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Der Angeklagte A.A.__ wurde vom Strafgericht des Kantons Genf zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, wobei die Untersuchungshaft abgezogen wurde. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken verhängt. Der Angeklagte wurde des Vergewaltigung, erzwungenen sexuellen Handlungen, Körperverletzung, Bedrohung, Zwang und Beleidigung schuldig gesprochen. Darüber hinaus wurde ihm die Ausweisung aus der Schweiz für einen Zeitraum von zehn Jahren auferlegt. Er wurde auch dazu verurteilt, an das Opfer eine Geldsumme zu zahlen. Der Angeklagte legte Berufung gegen das Urteil ein, aber das Berufungsgericht wies die Berufung ab und bestätigte das Urteil. Der Angeklagte legte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. In seiner Beschwerde argumentierte er, dass die Strafe übermäßig sei und dass das Gericht seine Verantwortung nicht angemessen berücksichtigt habe. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass das Berufungsgericht die Strafe nicht angemessen festgelegt hatte und das Urteil daher aufgehoben und der Fall zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden müsse. Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Berufungsgerichts hinsichtlich der Verantwortung des Angeklagten und der Verwendung der forensischen Gutachten.