Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Bei dem vorliegenden Urteil handelt es sich um eine Entscheidung des Bundesgerichts in einem Steuerstreit. In dem Fall geht es um die Schenkungssteuer des Kantons Basel-Landschaft für das Steuerjahr 2019. Die Beschwerdeführerin hatte ein Grundstück zu je 1/2 zu Miteigentum von ihrem Partner erhalten. Die Steuerverwaltung des Kantons setzte daraufhin eine Schenkungssteuer fest, gegen die die Beschwerdeführerin Einspruch einlegte. Das Steuer- und Enteignungsgericht wies den Rekurs teilweise ab und ordnete eine Neuveranlagung an. Das Kantonsgericht bestätigte die Entscheidung des Steuer- und Enteignungsgerichts, woraufhin die Beschwerdeführerin eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. Das Bundesgericht prüfte die Vorbringen der Beschwerdeführerin und kam zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde abzuweisen ist. Die Beschwerdeführerin muss somit die Kosten des Verfahrens tragen.