Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Rechtsstreits zwischen dem Kanton Neuenburg und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) über die Einstellung von Bundesbeiträgen im Asylbereich. Das SEM hatte beschlossen, die Bundesbeiträge ab dem 27. Oktober 2017 einzustellen, da der Kanton seine Verpflichtungen zur Durchführung von Dublin-Überstellungen nicht erfüllt hatte. Das Bundesgericht entschied, dass der Kanton Neuenburg keine begründeten Ausnahmen für das Versäumnis vorbringen konnte und dass das SEM daher berechtigt war, die Zahlungen einzustellen. Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel des Kantons ab und bekräftigte, dass das SEM im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hatte.