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Der Beschwerdeführer wurde von der Kantonspolizei Zürich kontrolliert und verhaftet, nachdem bei der Durchsicht seines Mobiltelefons Fotos und WhatsApp-Nachrichten gefunden wurden, die zeigten, dass er gegen eine Auflage des Migrationsamts verstoßen hatte. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte ihn wegen mehrfacher Missachtung der Eingrenzung und rechtswidrigen Aufenthalts. In der Beschwerde argumentiert der Beschwerdeführer, dass die Personenkontrolle und die Durchsuchung des Mobiltelefons unrechtmäßig erfolgten und die Beweise unverwertbar seien. Das Bundesgericht entschied, dass die Personenkontrolle und die Durchsuchung rechtmäßig waren und die daraus erhobenen Beweise verwertbar sind. Der Beschwerdeführer wurde somit verurteilt und muss die Gerichtskosten tragen.