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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines kosovarischen Staatsangehörigen, der im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist ist und eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat. Aufgrund mehrfacher strafrechtlicher Vergehen wurde seine Niederlassungsbewilligung widerrufen und er wurde aus der Schweiz ausgewiesen. Dagegen erhob er Beschwerde, welche jedoch erfolglos blieb. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, des Anspruchs auf ein faires Verfahren, des Willkürverbots und des Untersuchungsgrundsatzes nach kantonalem Recht. Er argumentierte, dass die vorgelegten Fotos und Screenshots sowie die abgelehnte Befragung von Zeugen als Beweismittel nicht ausreichend gewürdigt wurden. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers nicht verletzt habe und dass die Indizienlage ausreichend sei, um die Ehe des Beschwerdeführers als Scheinehe zu qualifizieren. Das Gericht wies die Beschwerde daher ab und legte dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten auf.