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Das Bundesgerichtsurteil vom 1. Februar 2024 betrifft einen Fall von Geldwäsche und Urkundenfälschung. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Durchführung des Berufungsverfahrens in schriftlicher Form, ohne mündliche Verhandlung, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte. Daher wird das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zur Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Da das Urteil aufgehoben wird, ist das Rechtsmittel des Ministeriums gegenstandslos. Es werden keine Gerichtskosten erhoben, und die Beschwerdeführerin hat Anspruch auf eine Entschädigung für ihre Anwälte.