Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um einen Rechtsstreit zwischen A._, einer suisse-eritreischen Staatsbürgerin, und der Schweizerischen Unfallversicherung (CNA) über Ansprüche aus einer Unfallversicherung. A._ hatte im Februar 2016 einen Unfall erlitten, bei dem sie sich am rechten Handgelenk schwer verletzte. In der Folge entwickelte sie psychische Probleme, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führten. Die CNA erachtete den Zusammenhang zwischen dem Unfall und den psychischen Problemen als nicht adäquat und lehnte eine Invalidenrente ab. A._ legte dagegen Einspruch ein, der jedoch abgelehnt wurde. Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz und stellte fest, dass kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den psychischen Problemen bestehe. Die Gerichte berücksichtigten verschiedene Kriterien, wie die Schwere des Unfalls, die Dauer des medizinischen Behandlungsverlaufs und die bestehenden körperlichen Einschränkungen. Da keines dieser Kriterien ausreichend erfüllt war, wurden die Ansprüche der Versicherten abgelehnt. Das Gericht bestätigte auch den vom Arzt festgestellten Grad der Integritätsbeeinträchtigung von 20%. Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und entschied, dass die Kosten des Verfahrens von A._ zu tragen sind.