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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, der gegen die Polizei Beschwerde erhoben hat, nachdem er von ihren Polizisten aus seinen Räumlichkeiten entfernt und vorläufig festgenommen wurde. Er behauptet, dass er während der Festnahme demütigend behandelt wurde und dass die Polizisten seine Schlüssel unrechtmäßig an sich genommen haben. Das Kantonale Gericht hat eine Vorladung abgelehnt, und der Beschwerdeführer hat dagegen Berufung eingelegt. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde gegen die Vorladung aufgrund der fehlenden zivilrechtlichen Ansprüche des Beschwerdeführers unzulässig war. In Bezug auf den Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs stellte das Bundesgericht fest, dass das Kantonale Gericht falsch gehandelt hatte, indem es das Urteil verkündete, bevor der Beschwerdeführer Zugang zu den Akten hatte. Da das Kantonale Gericht jedoch in einem späteren Urteil die Möglichkeit zur Akteneinsicht gewährte und somit die Verletzung des rechtlichen Gehörs behob, wurde der Fall als gegenstandslos erklärt und das Bundesgericht trat nicht auf die Klage ein. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.