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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde der Firma A.__ Sàrl gegen eine Entscheidung des Kantons Genf. Die Firma hatte eine finanzielle Unterstützung beantragt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie zu bewältigen. Der Kanton bewilligte der Firma eine finanzielle Hilfe von 414,715.70 Franken. Später forderte der Kanton einen Teil dieser Hilfe zurück, da sich herausstellte, dass die angegebenen Kosten der Firma niedriger waren als ursprünglich angenommen. Die Firma erhob Einspruch gegen diese Entscheidung, aber das Kantonsgericht wies den Einspruch ab. Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde zulässig ist und dass das Kantonsgericht einen Verfahrensfehler gemacht hat, indem es nicht alle relevanten Fakten berücksichtigt hat. Das Gericht hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Kantonsgericht zurück. Die Kosten des Verfahrens werden vom Kanton Genf getragen.