Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_20/2023 vom 29. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit über den Abzug der Unterhaltskosten für Kinder in den Steuererklärungen eines Ehepaars für die Jahre 2011 bis 2013. Der Ehemann behauptet, dass er bestimmte Zahlungen, die er in Absprache mit seiner Ex-Frau geleistet hat, als Schuldenerlass betrachten und als abzugsfähige Unterhaltsbeiträge geltend machen könne. Die Steuerbehörde des Kantons Genf hat diese Anträge abgelehnt und eine Überprüfung der Steuerbescheide verweigert. Das Verwaltungsgericht und das Kantonsgericht haben diese Entscheidungen bestätigt. Das Bundesgericht befand, dass die Steuerbehörde zu Recht keine Überprüfung der Steuerbescheide zugelassen hat, da die Eheleute bereits die Möglichkeit hatten, ihre Argumente während des ordentlichen Verfahrens vorzubringen. Das Bundesgericht wies den Rekurs daher ab und entschied, dass die Kosten des Verfahrens von den Eheleuten zu tragen sind.