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Die Beschwerdeführer, darunter die Sozialdemokratische Partei des Kantons Schaffhausen und die Grüne Partei des Kantons Schaffhausen, haben Beschwerde beim Bundesgericht gegen zwei Beschlüsse des Kantonsrats Schaffhausen eingelegt. Der erste Beschluss betrifft die Änderung von Artikel 37a der Kantonsverfassung (KV) in Bezug auf Transparenz in der Politikfinanzierung. Der zweite Beschluss betrifft die Entscheidung des Kantonsrats, der Volksinitiative "zur Umsetzung der vom Stimmvolk angenommenen Transparenzinitiative" einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass der Kantonsrat die Änderung von Artikel 37a KV als Gegenvorschlag zur Volksinitiative behandeln und die beiden Vorlagen in einer Mehrfachabstimmung den Stimmberechtigten vorlegen sollte. Das Bundesgericht entscheidet zugunsten der Beschwerdeführer und hebt den zweiten Beschluss des Kantonsrats auf. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Kantonsrat verpflichtet gewesen wäre, die Änderung von Artikel 37a KV als Gegenvorschlag zur Volksinitiative vorzulegen, und dass eine Mehrfachabstimmung über beide Vorlagen den Anspruch der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe sichergestellt hätte. Das Bundesgericht weist die Sache zur weiteren Behandlung an den Kantonsrat zurück.