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Das Bundesgericht hat in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden. Der Sachverhalt dreht sich um einen kantonalen Erschliessungsplan für eine Strasse, bei dem es um die Frage geht, ob das Linksabbiegen an einer Privatstrasse erlaubt oder verboten ist. Die Beschwerdeführerin hatte beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben und den Erschliessungsplan nicht zu genehmigen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da das Verbot des Linksabbiegens zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands beitrage und die Verkehrssicherheit erhöhe. Es handle sich nicht um einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie der Beschwerdeführerin.