Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Ein Taekwondo-Athlet wurde nach einem positiven Dopingtest für schuldig befunden und für vier Jahre gesperrt. In seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht argumentiert der Athlet, dass die Sanktion unverhältnismäßig sei und gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die Sanktion. Es begründet, dass die Länge der Sperre im Verhältnis zu den Umständen angemessen sei und dass keine Diskriminierung vorliege. Es stellt fest, dass das Verhalten des Athleten vorsätzlich gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen habe und dass die Sanktion im Einklang mit dem Reglement der Sportorganisation stehe. Das Bundesgericht betont, dass die Aufhebung einer internationalen Schiedssprüche aufgrund von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung äußerst selten sei. Der Athlet wird zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt.