Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Sachverhalt des Urteils ist wie folgt: Im vorliegenden Fall hat das Strafgericht den Angeklagten A. für schuldig befunden, fahrlässige schwere Körperverletzung begangen zu haben. A. wurde verurteilt, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Franken zu zahlen und eine Entschädigung von 7'586 Franken an das Opfer B. zu leisten. Das Gericht befand, dass A. seine Sorgfaltspflicht verletzt und fahrlässig gehandelt hat, indem er es versäumt hat, das gefährliche Terrain angemessen zu markieren und zu warnen.
Die Überlegungen des Gerichts betrafen die Position des Angeklagten als Arbeitgeber und seine Pflicht, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Gerichtsentscheidung wurde vom Bundesgericht bestätigt, da das Gericht feststellte, dass der Angeklagte gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat und dass die Verletzungen des Opfers eine direkte Folge dieser Fahrlässigkeit waren.