Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführer haben Beschwerde wegen Missmanagement bei der Bank H._____ SA eingereicht. Das Bezirksgericht hat entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Die Beschwerdeführer haben daraufhin Rekurs eingelegt, der ebenfalls abgelehnt wurde. Die Gerichte stellten fest, dass die Bank keine Pflichtverletzung begangen habe, da sie nicht als Treuhänder der Beschwerdeführer agierte.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Rekurse von Amtes wegen und stellt fest, dass die Beschwerdeführer nicht klar darlegen, welche zivilrechtlichen Ansprüche sie geltend machen wollen. Das Gericht ist an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden, soweit diese nicht willkürlich sind. Die Vorinstanz hat entschieden, dass die Bank keine Pflichtverletzung begangen hat, da sie nicht als Treuhänder agiert hat. Das Gericht hält fest, dass die Beschwerdeführer keine Argumente vorbringen, um diese Entscheidung anzufechten. Demnach werden die Rekurse abgewiesen und die Beschwerdeführer tragen die Gerichtskosten.