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Das Bundesgerichtsurteil beschäftigt sich mit einer Beschwerde gegen eine Tourismusförderungstaxe, die von der Einwohnergemeinde U. in den Jahren 2019 bis 2022 erhoben wurde. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Ferienwohnung in U. und argumentiert, dass die Erhebung der Taxe durch die Gemeinde das verfassungsmäßige Legalitätsprinzip verletzt. Gemäß dem kantonalen Gesetz dürfen die Gemeinden jedoch die Taxenpflichtigen im Reglement festlegen. Das Bundesgericht prüft die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Kantonsrecht und stellt fest, dass die kommunalen Reglemente das Rechtsgutachten des Staatsrates des Kantons Wallis und die Entstehungsgeschichte des Gesetzes berücksichtigen. Die Vorinstanz hat entschieden, dass auch kantonsfremde Vermieter von Ferienwohnungen der Tourismusförderungstaxe unterliegen dürfen. Das Bundesgericht bestätigt diese Entscheidung und weist die Beschwerde ab. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.