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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft eine Forderung aus einer Krankentaggeldversicherung. Der Beschwerdeführer ist Facharzt und Verwaltungsrat einer Firma und hatte einen Kollektivvertrag mit der Beschwerdegegnerin abgeschlossen. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten über die Leistungspflicht der Beschwerdegegnerin, da der Beschwerdeführer aufgrund einer Depression und anderer gesundheitlicher Probleme tageldberechtigt war. Die Beschwerdegegnerin kündigte den Kollektivvertrag und forderte bereits erhaltene Taggelder zurück. Das Sozialversicherungsgericht gab der Klage der Beschwerdegegnerin statt und verpflichtete die Beschwerdeführer zur Zahlung. Gegen dieses Urteil legten die Beschwerdeführer Beschwerde ein. Das Bundesgericht prüfte den Fall und bestätigte das Urteil des Sozialversicherungsgerichts. Es stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs nach Art. 40 VVG erfüllt waren und die Beschwerdegegnerin daher berechtigt war, vom Vertrag zurückzutreten. Die Beschwerdeführer müssen daher die geforderten Beträge zurückzahlen.