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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Rechtsstreit um die Erlaubnis zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch A._ SA. Die erste Instanz, die Commission foncière agricole du canton de Genève, hat die Erlaubnis verweigert. A._ SA hat dagegen Rekurs eingelegt, der von der Cour de justice de Genève abgelehnt wurde. Das Bundesgericht entscheidet, dass A._ SA als persönliche Betreiberin qualifiziert werden muss und dass die Sache zur weiteren Prüfung an die Commission foncière agricole zurückverwiesen wird. Die Cour de justice hat die Qualität von A._ SA als persönliche Betreiberin verneint, weil diese in den ersten Jahren keinen Gewinn erzielen würde und es den Anschein erwecke, dass der eigentliche Zweck des Erwerbs finanzieller Natur sei. Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass die Anforderungen des Landwirtschaftsgesetzes erfüllt sind und die Erwägungen der Cour de justice in diesem Zusammenhang nicht relevant sind. Das Bundesgericht hebt das Urteil der Cour de justice auf und verweist die Sache an die Commission foncière agricole zurück. Die Gerichtskosten werden nicht erhoben, und A.__ SA hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 3'000 CHF, die von der Republik und Kanton Genf zu tragen ist. Das Urteil wird allen Parteien und den beteiligten Behörden mitgeteilt.