Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_41/2023 vom 1. März 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für den Beschwerdeführer aufgrund seiner strafrechtlichen Verurteilungen für gerechtfertigt erachtet. Das Gericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer wiederholt und teilweise erheblich straffällig geworden sei und somit ein erhebliches öffentliches Interesse an seiner Aufenthaltsbeendigung bestehe. Die Interessenabwägung ergab, dass das öffentliche Interesse das private Interesse des Beschwerdeführers am Verbleib in der Schweiz überwiegt. Die Beschwerde gegen dieses Urteil wurde vom Bundesgericht als unbegründet abgewiesen.