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Das Bundesgerichtsurteil behandelt einen Fall im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Die Beschwerdeführerin, die Firma A._, hatte an einer Ausschreibung der Gemeinde B._ teilgenommen, bei der es um den Bau eines Gebäudes ging. Die Firma reichte die günstigste Offerte ein, die jedoch von der Gemeinde wegen eines angeblich anormale niedrigen Preises ausgeschlossen wurde. Die Firma erhob daraufhin Beschwerde gegen diese Entscheidung, die jedoch von der kantonalen Gerichtsinstanz abgewiesen wurde. Die Firma legte daraufhin verfassungsmäßige Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte die Aufhebung der Entscheidung der Gemeinde. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Firma aufgrund ihrer zu niedrigen Offerte. Die Kosten des Verfahrens wurden der Firma auferlegt.