Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_182/2023 vom 4. März 2024

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Die A.__ AG hatte in einem Strafverfahren verlangt, dass die Sicherstellungen auf ihren Bankkonten teilweise aufgehoben werden, um verschiedene Kosten bezahlen zu können. Die Cour d'appel du Tribunal pénal fédéral (Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts) hat jedoch entschieden, dass die Teil-Aufhebung der Sicherstellungen abgelehnt wird. Die Recourantin hat daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt und verschiedene Gründe für die Aufhebung der Sicherstellungen geltend gemacht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde jedoch abgewiesen und entschieden, dass die Sicherstellungen bestehen bleiben sollen. Das Gericht befand, dass die Recourantin nicht nachgewiesen habe, dass die Zahlungen, für die sie die Aufhebung der Sicherstellungen beantragt hatte, notwendig seien und dass die Sicherstellungen nicht aufgehoben werden könnten, ohne die Zahlungsforderungen zu gefährden. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, dass sie die Zahlungsforderungen nicht aus anderen vorhandenen Vermögenswerten begleichen könne. Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Entscheidungen anderer Behörden, die den Freigabe teilweise der Sicherstellungen bewilligt hatten, die Cour d'appel nicht binden. Das Gericht entschied zudem, dass die Beschwerdeführerin die Verfahrenskosten tragen muss.