Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_883/2023 vom 4. März 2024

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Die Beschwerdeführerin wurde für versuchten Raub und versuchten Mord zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, jedoch wurde die Strafe zur Durchführung einer institutionellen therapeutischen Massnahme ausgesetzt. Das Service de l'application des peines et mesures (SAPEM) ordnete daraufhin die Durchführung der Massnahme in geschlossener Umgebung an. Die Beschwerdeführerin legte gegen diese Anordnung Rekurs ein, der von der Cour de justice de la République et canton de Genève, Chambre pénale de recours, abgewiesen wurde. Die Gerichte stützten sich auf psychiatrische Gutachten, die eine hohe Rückfallgefahr und einen erhöhten Behandlungsbedarf attestierten. Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bundesgericht, entweder sofort in eine geeignete offene therapeutische Einrichtung oder, falls dies nicht möglich sei, die Aufhebung der Massnahme. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Entscheid der Vorinstanz. Es entschied, dass der Vollzug der Massnahme in einem geschlossenen Etablissement verhältnismässig sei und dass der Platz der Beschwerdeführerin im Gefängnis rechtens sei, da die Behandlung durch qualifiziertes Personal gewährleistet sei.