Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_499/2023 vom 6. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Anspruch auf Vergütung der Kosten für die Pflege und Betreuung durch Familienangehörige im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Alters- und Invalidenversicherung. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen hatte die Regelung des Kantons St. Gallen, dass nur Familienangehörige, die nicht in die EL-Berechnung einbezogen wurden, Anspruch auf Vergütung haben, als gesetzes- und verfassungswidrig betrachtet und die Sache zur erneuten Prüfung an die Sozialversicherungsanstalt zurückgewiesen. Das Bundesgericht hob den Entscheid des Versicherungsgerichts auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Es begründete dies damit, dass die Regelung des Kantons St. Gallen mit dem Bundesrecht vereinbar ist und dass es vernünftige Gründe für die unterschiedliche Behandlung der Vergütung gibt. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdegegnern auferlegt.