Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_7/2023 vom 8. März 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesgerichtsurteil vom 8. März 2024 behandelt den Fall eines Hilfsarbeiters, der bei einem Arbeitsunfall schwere Verletzungen erlitten hat. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat das Verfahren gegen den Arbeitgeber des Hilfsarbeiters und den Polier eingestellt. Der Hilfsarbeiter hat dagegen Beschwerde eingereicht und fordert die Fortsetzung des Verfahrens wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Das Bundesgericht prüft die Sachlage und kommt zu dem Schluss, dass die Vorinstanz die Verfahrenseinstellung nicht rechtfertigen durfte. Es gibt die Beschwerde des Hilfsarbeiters teilweise statt und weist den Fall zur erneuten Prüfung der Garantenstellung des Beschwerdegegners an die Vorinstanz zurück. Letztere hat die Pflichten der Arbeitgeberin in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht ausreichend geprüft und das Selbstverschulden des Hilfsarbeiters zu stark betont. Das Bundesgericht entscheidet, dass der Beschwerdegegner 2 die Kosten des Verfahrens nicht tragen muss, gibt dem Hilfsarbeiter jedoch eine angemessene Entschädigung für das Bundesgerichtsverfahren.