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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Ausländers, A._, der von der Ausweisung bedroht ist. A._ hat beim Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Genf (OCPM) beantragt, die Durchführung der Ausweisung zu verschieben. Das OCPM hat seinen Antrag abgelehnt, woraufhin A._ Rechtsmittel eingelegt hat. Die Vorinstanz hat jedoch den Rekurs des A._ gegen die Entscheidung des OCPM als unzulässig erklärt. Das Bundesgericht bezieht sich auf die vorherige Entscheidung des OCPM, die auch von der Chambre pénale de recours (Strafrechtskammer) und dem Bundesgericht bestätigt wurde. Das Gericht entscheidet, dass die Chambre pénale de recours zuständig ist, den Rekurs des A._ zu prüfen, und weist die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Das Gericht hebt auch die Entschädigungszahlung für die Anwaltsgebühren des A._ auf und entscheidet, dass keine Gerichtskosten erhoben werden. Das Urteil wird den Parteien und der Chambre pénale de recours des Kantons Genf mitgeteilt.