Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_211/2022 vom 12. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, der wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall verurteilt wurde. Die Vorinstanz hat das Verfahren betreffend die Verkehrsregelverletzung und das pflichtwidrige Verhalten eingestellt, da sie aufgrund der Verjährung als nicht fortsetzbar angesehen wurden. Die Vorinstanz hat jedoch die Verfahrenseinstellung betreffend die Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit abgelehnt und den Beschwerdeführer schuldig gesprochen. Der Beschwerdeführer legt gegen dieses Urteil Beschwerde ein und beantragt den Freispruch. Er argumentiert, dass die Verfahrenseinstellung in Bezug auf die Verkehrsregelverletzung und das pflichtwidrige Verhalten hätte erfolgen müssen und dass die Vorinstanz die Unschuldsvermutung verletzt hat. Das Bundesgericht gibt der Beschwerde teilweise statt und weist die Sache zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurück. Dabei stellt es fest, dass die Verfahrenseinstellung betreffend die Verkehrsregelverletzung und das pflichtwidrige Verhalten aufgrund der Verjährung hätte erfolgen müssen und dass die Vorinstanz die Unschuldsvermutung verletzt hat. Das Bundesgericht entscheidet zudem, dass keine Gerichtskosten erhoben werden und der Kanton Solothurn dem Beschwerdeführer eine angemessene Parteientschädigung auszahlen soll.