Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_992/2023 vom 13. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem einem Verurteilten die bedingte Entlassung aus der Haft verweigert wurde. Der Verurteilte hatte mehrere schwere Straftaten begangen und wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Das Gericht lehnte die bedingte Entlassung ab, da der Verurteilte ein höheres Rückfallrisiko habe und seine Zukunftspläne noch nicht ausreichend konkretisiert seien. Der Verurteilte legte Beschwerde ein und machte geltend, dass die Entscheidung willkürlich sei und sein Recht auf Anhörung und wirtschaftliche Freiheit verletze. Das Bundesgericht lehnte den Rekurs ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Es befand, dass die Entscheidung auf einer angemessenen Abwägung aller relevanten Faktoren beruhte und das Rückfallrisiko des Verurteilten nicht vernachlässigt wurde.