Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_333/2023 vom 15. März 2024

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Das Urteil betrifft den Fall eines Recours gegen die Ablehnung eines Planes für eine Teilnutzungsplanung. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer von Landparzellen in der Gemeinde Valbroye und betreibt eine Motorrad-Cross-Schule. Die Gemeinde hat Pläne erstellt, um die Aktivitäten der Motorrad-Cross-Schule in dem betreffenden Gebiet fortzusetzen. Das zuständige kantonale Amt hat jedoch den Plan abgelehnt, da es den Bau einer neuen Motorrad-Cross-Strecke außerhalb der Bauzone für ungerechtfertigt hält. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Eigentümers abgewiesen und festgestellt, dass er nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass seine Aktivitäten nicht an einem anderen Ort in der Bauzone oder auf einer vorhandenen Motorrad-Cross-Strecke ausgeübt werden können. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Ablehnung des Plans nicht das Grundrecht auf wirtschaftliche Freiheit verletzt und dass die kommunale Autonomie nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Raumplanung steht. Das Gericht hat den Beschwerdeführer zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt.