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Das Bundesgericht hat ein Urteil zu einer disziplinarischen Sanktion eines Anwalts gefällt. In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt behauptet, dass ein anderer Anwalt in einem Zivilverfahren, das er persönlich betrieb, gegen die professionelle Würde verstoßen habe. Der Beschwerdeführer wurde beschuldigt, das sofortige Vollstreckungsdekret des Gerichts nicht rechtzeitig an seine Mandanten weitergegeben zu haben, was dazu führte, dass das Dach, das Gegenstand des Streits war, widerrechtlich abgebaut wurde. Außerdem hatte der Beschwerdeführer eine Gebührenforderung direkt an den Beschwerdeführer geschickt, anstatt an dessen Anwalt, der ihn im Streit gegen die Nachbarn vertrat. Die Disziplinarkommission verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 3000 Franken gegen den Beschwerdeführer. Das Bundesgericht bestätigte die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Beschwerdeführer und hielt die Geldstrafe von 2500 Franken aufrecht. Es wurde festgestellt, dass das Verhalten des Beschwerdeführers dazu geführt hatte, dass das Gerichtsverbot umgangen wurde und der Zweck des Verfahrens vereitelt wurde. Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit mehrfach disziplinarisch bestraft worden war. Daher wurde der Rekurs abgelehnt und die Gerichtskosten von 2000 Franken gingen zu Lasten des Beschwerdeführers.