Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Angeklagte A._ wurde vom Strafgericht des Kantons Genf für schuldig befunden, Gewalt oder Drohungen gegen Behörden und Beamte begangen zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, wobei ein Tagessatz 30 CHF beträgt. Das Strafgericht wies auch seine Entschädigungsklage zurück. A._ legte erfolgreich Berufung ein und das Appellationsgericht änderte das Urteil ab. A._ wurde nun des Verhinderns einer amtlichen Handlung schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Das Appellationsgericht wies auch die Entschädigungsklage des Angeklagten ab und erklärte die Entschädigungsklage des B._ für unzulässig. Der Angeklagte legte daraufhin beim Bundesgericht ein Rechtsmittel ein und argumentierte, dass ihm das Recht auf ein faires Verfahren und auf Gleichheit der Waffen verwehrt worden sei. Insbesondere stellte er fest, dass ein Interessenkonflikt aufgetreten sei, da der Staatsanwalt, der das Strafverfahren gegen ihn geleitet hatte, nun Teilhaber des Anwalts des Beschuldigten war. Das Bundesgericht entschied zugunsten des Angeklagten und stellte fest, dass ein Konflikt von Interessen vorlag, da der ehemalige Staatsanwalt möglicherweise Kenntnisse aus dem vorherigen Verfahren nutzen könnte. Die Entscheidung des Appellationsgerichts wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Entscheidung an das Kantonsgericht zurückverwiesen.