Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_203/2023 vom 6. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil vom 6. Februar 2024 betrifft die Beschwerde eines ehemaligen Stadtrats gegen die Verweigerung der Entbindung vom Amtsgeheimnis. Der Beschwerdeführer war von 2001 bis 2012 Mitglied des Stadtrats und wurde von diesem in den Verwaltungsrat einer Biogasfirma delegiert. Nachdem gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet wurde, wurde er vom Amtsgeheimnis entbunden. Später trat er als Kläger in einen Forderungsprozess gegen die politische Gemeinde Wil ein. Er beantragte die Entbindung vom Amtsgeheimnis für diesen Prozess, was jedoch abgelehnt wurde. Der Beschwerdeführer legte gegen diesen Entscheid Beschwerde ein, aber das Verwaltungsgericht bestätigte die Ablehnung. Das Bundesgericht bestätigte nun in seinem Urteil, dass der Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Interesse an der Entbindung vom Amtsgeheimnis hat und wies die Beschwerde ab.