Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_215/2022 vom 15. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Beschwerdeführerin, die Eigentümerin einer Parzelle außerhalb der Bauzone ist. Sie hatte Aushubmaterial auf ihrer Parzelle deponiert und daraufhin ein Baugesuch für die Wiederinstandstellung einer Alpwiese eingereicht, welches jedoch abgelehnt wurde. Die Baukommission des Kantons Wallis ordnete daraufhin an, dass die Beschwerdeführerin das Aushubmaterial entfernen und fachgerecht entsorgen müsse. Der Staatsrat des Kantons Wallis und das Kantonsgericht Wallis bestätigten diese Anordnung. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und rügte unter anderem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, einen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Anordnung zur Entfernung des Aushubmaterials. Die Beschwerdeführerin muss die Kosten des Verfahrens tragen, und es wurde eine Frist zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands festgesetzt.