Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_220/2022 vom 23. Februar 2024

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Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A.__ wurde wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf einer Kantonsstraße verurteilt. Er erhob Einspruch gegen den Strafbefehl und legte Berufung beim Obergericht des Kantons Glarus ein. Das Obergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Daraufhin gelangte der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.

Erwägungen: - Der Beschwerdeführer hat frist- und formgerecht Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. - Der Beschwerdeführer beantragt eine Verlängerung der Beschwerdefrist, da ihm ausreichend Zeit zur Koordination mit seinem Anwalt gewährt werden müsse. Das Gericht weist diesen Antrag ab, da die gesetzliche Frist von 30 Tagen nicht verlängert werden kann. - Der Beschwerdeführer erhebt verschiedene formelle Rügen, die das Bundesgericht jedoch nicht akzeptiert. - Die Vorinstanz hat den Antrag des Beschwerdeführers auf amtliche Verteidigung abgelehnt. Das Bundesgericht bestätigt diese Entscheidung und stellt fest, dass der Beschwerdeführer keine ausreichenden Gründe für eine notwendige Verteidigung vorbringt. - Der Beschwerdeführer beanstandet die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz, das Bundesgericht weist diese jedoch als unbegründet ab. - Der Beschwerdeführer bringt keine neuen Argumente gegen die rechtliche Würdigung der Vorinstanz vor. - Der Beschwerdeführer beanstandet die Höhe der ihm auferlegten Verfahrenskosten. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Festsetzung der Gerichtsgebühren im Ermessen der Vorinstanz liegt und nicht gegen Bundesrecht verstößt. - Die Beschwerde wird abgewiesen.

Hinweis: Die vorliegende Übersetzung ersetzt nicht die Lektüre des Originalurteils, das auf der Website des Bundesgerichts verfügbar ist.