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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Ausländers, A._, der in der Schweiz wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte die Verurteilung und ordnete eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Landesverweisung für fünf Jahre an. A._ legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Voraussetzungen für eine Härtefallklausel erfüllt seien und er von der Landesverweisung befreit werden sollte. Das Bundesgericht lehnte seine Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des Obergerichts. Es stellte fest, dass kein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt und dass die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen. A.__ muss daher das Land verlassen und trägt die Gerichtskosten. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.