Zusammenfassung von BGer-Urteil 8D_5/2023 vom 22. März 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das folgende Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall aus dem öffentlichen Dienst. Die Beschwerdeführerin, A._, war als Direktorin des Büros B._ beim Departement für öffentliche Bildung, Ausbildung und Jugend des Kantons Genf angestellt. Nachdem bekannt wurde, dass es im Kinderheim C._, das dem Büro B._ untersteht, zu schweren Fehlfunktionen gekommen war, wurde A._ von ihrem Arbeitgeber Vorwürfe gemacht. Es wurde ihr vorgeworfen, die Ursachen der Probleme nicht analysiert und die Krise im Kinderheim nicht gut gemanagt zu haben. Sie wurde vorübergehend von ihrer Arbeit freigestellt und zu einem Dienstgespräch einbestellt. A._ hat die Vorwürfe bestritten und eine Klage auf Feststellung einer unrechtmäßigen Verletzung ihrer Persönlichkeit eingereicht. Ihr Antrag auf vorläufige Maßnahmen wurde jedoch vom Staatsrat des Kantons Genf als unzulässig abgewiesen. Dagegen hat A._ Beschwerde eingelegt, die von der Verwaltungsabteilung des Genfer Obertribunals ebenfalls abgewiesen wurde. In ihrem verfassungsrechtlichen Rechtsmittel fordert A._, dass das Urteil des Kantonsgerichts dahingehend abgeändert wird, dass auf ihre Anfrage zum Schutz ihrer Persönlichkeit eingegangen wird. Das Bundesgericht entscheidet, dass die Rechtsmittel abgelehnt werden, da die Beschwerdeführerin keine ausreichenden Gründe vorbringt, um die Verletzung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Zugang zum Gericht zu belegen. Die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Es werden keine Entschädigungen gewährt.