Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_514/2023 vom 4. März 2024

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Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um eine Beschwerde gegen eine fristlose Kündigung im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Der Beschwerdeführer war Jurist beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Er veröffentlichte auf Twitter kritische Kommentare zu verschiedenen Themen, darunter auch Frauen sowie politische Entscheidungen des Bundesrats. Der Arbeitgeber löste daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos auf. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Vorinstanz, dass die Kündigung rechtmäßig war. Es wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt habe und dass die fristlose Kündigung angemessen und verhältnismäßig sei. Daher wurde die Beschwerde abgewiesen.