Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil vom 20. März 2024 geht es um einen Fall, bei dem A._ und B._ als Kandidaten für die Wiederwahl in den Gemeinderat von U._ zur Kommunalwahl antraten. Vor der Wahl fanden sie Papierschnipsel der Listen in einem Schredder im Gemeindebüro und wurden misstrauisch aufgrund des Verdachts auf Wahlbetrug. Sie meldeten dies der Polizei und erstatteten Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung. Das Strafverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt. A._ und B.__ legten gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die von der Strafkammer des kantonalen Gerichts abgewiesen wurde. Das Bundesgericht erklärt den Rekurs der beiden Beschwerdeführer für unzulässig, da sie keine ausreichenden Angaben zu ihren zivilrechtlichen Ansprüchen gemacht haben. Sie müssen daher die Gerichtskosten tragen.