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Das Bundesgerichtsurteil vom 21. März 2024 betrifft den Fall A._, dem vorgeworfen wird, als Fahrer eines Sattelschleppers einen Selbstunfall verursacht zu haben. Das Bezirksgericht Brugg verurteilte ihn wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 400 CHF. A._ legte Berufung ein, die jedoch vom Obergericht des Kantons Aargau abgewiesen wurde. Daraufhin reichte A._ eine weitere Beschwerde ein, die vom Bundesgericht gutgeheißen wurde. Die Sache wurde zur neuen Entscheidung ans Bezirksgericht Brugg zurückgewiesen. Das Bezirksgericht verurteilte A._ erneut wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln und verhängte eine Geldstrafe von 400 CHF. Gegen dieses Urteil legte A.__ erneut Berufung ein, die jedoch vom Obergericht des Kantons Aargau abgewiesen wurde.
In seiner Beschwerde an das Bundesgericht rügte A._ die Verletzung seines Anspruchs auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht sowie die unrichtige Sachverhaltsfeststellung und -würdigung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Obergerichts. Es stellte fest, dass die Vorinstanz den Anspruch von A._ auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht verletzt hat. Auch die Sachverhaltsfeststellung und -würdigung waren nicht willkürlich.
A.__ erhob zudem Einwände gegen die Strafzumessung, jedoch wurden auch diese vom Bundesgericht abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Strafe angemessen war und das Ermessen des Sachgerichts nicht missbraucht wurde.
Die Beschwerde von A.__ wurde daher abgewiesen und die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt.