Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_641/2023 vom 26. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall zweier Personen, A._ und B._, die vorläufig in die Schweiz aufgenommen wurden und von der Einwohnergemeinde Bern Sozialhilfe erhalten. Die Einwohnergemeinde hat ein Rahmenbudget erstellt, in dem ein reduzierter Grundbedarf für vorläufig Aufgenommene berücksichtigt wurde. Die Beschwerdeführer haben gegen dieses Budget Einspruch eingelegt. Sie argumentieren, dass die reduzierte Unterstützung für vorläufig Aufgenommene gegen das Rechtsgleichheitsgebot und verschiedene verfassungs- und völkerrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte das Rahmenbudget. Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerdeführer nicht nachweisen konnten, dass das Budget gegen verfassungs- oder völkerrechtliche Bestimmungen verstößt. Daher wurde die Beschwerde abgewiesen und die Beschwerdeführer wurden verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.